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Platzordnung

1. Flugbetrieb

  1. Der Flugplatz darf grundsätzlich nur von Vereinsmitgliedern mit gültigem Versicherungsschutz benützt werden (Aero – Club Österreich).
  2. Nichtmitgliedern ist das Benutzen des Modellflugplatzes nicht gestattet und führt bei Nichtbeachtung zur Besitzstörungsklage.
  3. Absprache mit anderen Piloten, falls ein Kanal doppelt belegt ist, außer bei 2,4 Ghz.
  4. Jedem Piloten soll aus Kameradschaft ein gleichermaßen oftmaliges Starten möglich sein und somit soll bei viel Betrieb eine Flugzeit von 15 Minuten nicht überschritten werden.
  5. Flugunfälle mit Personen- oder Sachschäden sind vom Verursacher sofort dem Vorstand und bei der Polizei zu melden und zu Protokoll zu geben.

2. Gastflieger

  1. Gastpiloten dürfen den Modellflugplatz nur mit Genehmigung des Vorstandes und in Anwesenheit des einladenden Vereinsmitgliedes benutzen. Das einladende Vereinsmitglied hat zu kontrollieren, dass der Gastpilot eine gültige Haftpflichtversicherung für Flugmodelle besitzt und sich mit der Flugplatzordnung vertraut gemacht hat.
  2. Anfängern und unerfahrenen Piloten ist die Benützung des Modellfluggeländes nur in Begleitung eines erfahrenen Piloten gestattet. Die Weisungen dieser Piloten sind zu befolgen.

3. An- und Abfahrt, Parken

  1. Die An- und Abfahrt zum Modellflugplatz erfolgt vom Osten (Marterl) her.
  2. Die Fahrzeuge sind nordseitig vom Zaun oder parallel zum Weg so abzustellen, dass der Weg ohne Behinderung passiert werden kann.

4. Modellgrößenbeschränkung

Es dürfen nur Flugmodelle betrieben werden, die den Richtlinien entsprechen.

  1. Flächenmodelle sind bis zu einem Gewicht von maximal 15kg erlaubt.
    Flächenmodelle bis zu einem Gewicht von maximal 20kg nur nach Rücksprache mit dem Vorstand erlaubt.
  2. Hubschrauber bis zu einem Rotorkreis von 1,8m, ohne Gewichtslimit,
  3. Hubschrauber bis zu einem Rotorkreis von 2,0m, 10kg Gewichtslimit,
  4. Der Vorstand behält sich das Recht vor, für Veranstaltungen, sowie für Vereins-Schleppmaschinen, eine Sondergenehmigung zuerteilen!
  1. Der Flugplatz darf grundsätzlich nur von Vereinsmitgliedern mit gültigem Versicherungsschutz benützt werden (Aero – Club Österreich).
  2. Nichtmitgliedern ist das Benutzen des Modellflugplatzes nicht gestattet und führt bei Nichtbeachtung zur Besitzstörungsklage.
  3. Absprache mit anderen Piloten, falls ein Kanal doppelt belegt ist, außer bei 2,4 Ghz.
  4. Jedem Piloten soll aus Kameradschaft ein gleichermaßen oftmaliges Starten möglich sein und somit soll bei viel Betrieb eine Flugzeit von 15 Minuten nicht überschritten werden.
  5. Flugunfälle mit Personen- oder Sachschäden sind vom Verursacher sofort dem Vorstand und bei der Polizei zu melden und zu Protokoll zu geben.

5. Lärmschutz und Betriebszeiten

  1. Ein Schalldruck von 85dB darf nicht überschritten werden.
  2. Flugzeiten für Turbinen-,Verbrenner-, Elektroimpeller- und Druckpropellermodelle
    Montag – Samstag 08:00-12:00 und 14:00 – 20:00 Uhr
    An Sonn- und Feiertagen Flugverbot für Modelle unter Punkt b.
  1. Der Flugbetrieb ist längstens bis zur Dämmerung gestattet.

6. Sicherheit

  1. Modelle müssen in einem technisch einwandfreien Zustand sein. Jeder Pilot ist selbst dafür verantwortlich.
  1. Gestartet und gelandet wird ausschließlich auf der Start- und Landebahn.
  2. Der Flugraum (Flugkorridor)  ist einzuhalten, siehe Skizze.
  3. Die maximale Flughöhe von 150 Metern darf nicht überschritten werden.
  4. Modelle dürfen nur auf Sicht geflogen werden. Immersionsflug, FPV Flug sind nicht erlaubt.
  5. Das Überfliegen vom Vorbereitungsraum, Parkplatz sowie von Zuschauern und Spaziergängern, Reitern und Personen, die auf den anliegenden Feldern arbeiten, ist keinesfalls gestattet.
  6. Es ist sicherzustellen, dass durch den Flugverkehr Personen weder gefährdet noch irritiert werden.
  7. Zuseher haben sich nordseitig hinter dem Zaun vom Vorbereitungsraum aufzuhalten.
  8. Straßen und Wege innerhalb des Flugbereichs sind in einer Höhe von mindestens 15m zu überfliegen, bei Start und Landung ist eine Gefährdung von Nutzern des Feldwegs nördlich des Platzes auszuschließen.

7. Sauberkeit

Jeder Pilot ist mitverantwortlich für die Sauberkeit am Modellflugplatz.

8. Schlussbemerkung

Diese Platzordnung dient der Sicherheit aller und soll es erlauben, den Modellflug Sport in Mils für längere Zeit zu gewährleisten.

Im Interesse des Vereines sind alle Mitglieder angehalten, sich tunlichst daran zu halten.

Der Vorstand der Modellflug Gemeinschaft Mils hat in der Sitzung vom 23.03.2016 beschlossen die Platzordnung im Interesse des Vereins zu überarbeiten.

Mils, im März 2016

Der Vorstand